Britisch American Tobacco

Verhaltenskodex für Lieferanten

Keine Kinderarbeit. Im Besonderen: keine Einstellung von Personen unter 18 Jahren für Tätigkeiten, die als gefährlich gelten, oder Einstellung von Personen unter 15 Jahren (oder Personen, die das Alter für den Abschluss der Schulpflicht noch nicht erreicht haben – je nach dem, was später eintritt), egal in welcher Tätigkeit. Im Falle von Kinderarbeit in der Landwirtschaft gelten gewisse Ausnahmen. Diese sind im untenstehenden Kasten erläutert.

Keine Ausbeutung der Arbeitskraft. Im Besonderen: Sicherstellung, dass Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft, unfreiwillige Arbeit, Menschenhandel oder widerrechtliche Nutzung von Wanderarbeitskräften verhindert werden.

 

Kinderarbeit in der Landwirtschaft

Die Realität des Lebens in der Landwirtschaft in vielen Teilen der Welt sieht so aus, dass die Arbeit eine gestaltende, kulturelle, gesellschaftliche oder familiäre Rolle für Kinder spielen kann.

Soweit die örtlichen Gesetze es zulassen, sehen wir es für Kinder zwischen 13 und 15 Jahren als zulässig an, auf der Farm ihrer Familie mitzuhelfen, sofern es sich dabei um eine leichte Arbeit handelt, die ihre Bildung oder berufliche Ausbildung nicht behindert und die keine Tätigkeiten umfasst, die ihrer Gesundheit oder Entwicklung schaden könnten, zum Beispiel durch den Umgang mit Maschinenanlagen oder landwirtschaftlichen Chemikalien.

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