Deutschland: Schlusslicht beim Tabak-Werbeverbot

Der Bundesgerichtshof befasst sich heute mit der Tabakwerbung. In Deutschland ein schwieriges Thema. Denn wir sind das letzte europäische Land, in dem Außenwerbung für Tabakprodukte uneingeschränkt erlaubt ist – obwohl sie schon seit 2010 verboten sein sollte.

Der Streit um die Tabakwerbung findet regelmäßig in der Politik statt, jetzt auch beim Bundesgerichtshof (BGH). Die Frage, mit der sich die Richter beschäftigen sollen: Darf ein Tabakhersteller auf seinen Internetseiten eine Abbildung von vier gut gelaunten Personen präsentieren, die Tabakerzeugnisse konsumieren. Für den Kläger, der Bundesverband der Verbraucherzentrale, eine unzulässige Tabakwerbung.

Die Beklagte hingegen meint, ihre Webseite sei eine reine Unternehmensdarstellung. Das Bild sei nicht für die breite Öffentlichkeit gedacht.Egal wie der Rechtsstreit ausgeht – Fakt ist: 74 Prozent der Deutschen sind grundsätzlich für das Ende der Tabakwerbung. Das ergibt eine repräsentative Umfrage der GfK für das Deutsche Krebsforschungszentrum. Dennoch tut sich Deutschland schwer bei der Umsetzung.

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05.10.2017 SPIEGEL: Bundesgerichtshof untersagt Tabakwerbung im Internet

20.04.2016 SPIEGEL: Kabinett beschließt Ende der Tabakwerbung